Prüfung und Wartung von Automatiktüren und -toren: welche Regelungen gelten?
Häufig gestellte Fragen von Türbetreibern zu den Themen Sicherheitsprüfung, Wartung und Bestandsschutz:
Grundsätzlich ja, gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7), EN 16005, und DIN 18650-2 und Angaben des Herstellers des Türantriebs.
Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers, EN 16005 und gemäß Arbeitsstätten- richtlinie (ASR A1.7) mind. 1x jährlich geprüft werden.
Darüber hinaus empfiehlt der Fachverband für Türautomation e.V. für Systeme in Flucht- und Rettungswegen eine 2x jährliche Prüfung und Wartung, um die Funktionssicherheit für die Notöffnung, sowie für die Verfügbarkeit, zu gewährleisten.
„Prüfung“ ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen.
„Wartung“ ist eine oder mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems.
Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.
Der Nachweis eines Bestandsschutzes ist im aktuell geltenden Rechtssystem für automatische Türsysteme nicht zu führen.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme sind auf den aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten, um Gefahren für Nutzer dauerhaft zu minimieren.
Siehe FTA Richtlinie Nr. 8 rev3
Siehe ASR A1.7, 10.2
Quelle bis hierher: Fachverband für Türautomation e.V.
Die Servicetechniker von GU Service prüfen die Automatiktüren auf Basis der gültigen Vorschriften und Normen. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da es im Fall eines Sach- und Personenschadens an der Automatiktür zu einer
Haftung des Betreibers kommen kann, wenn nicht alle Automatiktüren ordnungsgemäß durch einen Sachkundigen geprüft wurden.
Die regelmäßige, vorbeugende Wartung garantiert den langfristigen Erhalt und sicheren Betrieb der Automatiktüren. Die Wartung umfasst auch immer die Sicherheitsüberprüfung entsprechend der gültigen Vorschriften und Normen.
Mit Einführung der DIN 18650 sind die Anforderungen nicht nur hinsichtlich der Fluchtwegeignung, sondern insbesondere auch hinsichtlich des Personenschutzes deutlich gestiegen. Bedingt hierdurch muss die eingesetzt
Steuerung deutlich sensibler auf äußere Einflüsse reagieren als bisher.
Zu den hierfür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gehört u. a. eine sogenannte Kraftabschaltung/Hinderniserkennung. Eine mechanische Schwergängigkeit z. B. hervorgerufen durch verschmutzte Laufschienen, verschlissene Bodenführungen oder verzogene Fahrflügel kann hier bereits aufgrund der erforderlichen höheren Sensibilität der Fluchtwegsteuerung Auslöser der internen Sicherheitsfunktionen sein. Dies hätte eine Störung zur Folge.
Automatische Schiebetüren dürfen nur von Personen gewartet werden, die einen Sachkundenachweis für Türsysteme des FTA (Fachverband für Türautomation) nachweisen können.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Wartung.
Sie möchten einen Sachkundenachweis FTA ablegen. Hier finden Sie unser umfangreiches Schulungsprogramm.
Allgemeine Informationen erhalten Sie vom Fachverband für Türautomation e.V.
Außerdem berät Sie unser Team von sachkundigen Mitarbeitern gern in allen Fragen der Türautomation.
Um die Sicherheit, insbesondere die Personensicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen vor oder hinter der Tür zu vermeiden. Fluchtwege müssen dabei entsprechend berücksichtigt werden. Der Durchgangsbereich sollte ausreichend beleuchtet sein.
Besonders an hochfrequentierten Türen, bei denen im Fahrbereich des Türflügels die Gefahr von Quetsch- oder Scherverletzungen besteht, können Schutzflügel eingesetzt werden. Diese decken den Fahrweg der Tür ab und sichern so die Nebenschließkante.
GU Automatic GmbH
Karl-Schiller-Straße 12
33397 Rietberg
Deutschland