Fluchtwegschiebetür von GU Automatic
Fluchtwegschiebetür von GU Automatic
Richtlinienkonflikt gelöst mit der Fluchtwegschiebetür Hm-F-FT von GU Automatic

Fluchtwegschiebetür HM-F FT

Garantierter Fluchtweg auch bei verriegelter Tür

Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels und Flughäfen sowie Senioren- und Behindertenheime müssen auch im Nachtbetrieb immer eine Fluchtmöglichkeit garantieren. Tagsüber sollen die Vorteile einer automatischen Schiebetür wie das schnelle Öffnen gewährleistet sein. Gut, dass die GU-Gruppe die erste Schiebetür bietet, die auch im verriegelten Zustand als Fluchttür zugelassen ist: Die Fluchtwegschiebetür HM-F FT garantiert Rettungswege und sichert den Gebäudeverschluss in einem Türelement – ganz ohne separate Fluchttür. Architekten und Planer haben damit mehr Freiheit bei der Gestaltung repräsentativer Eingänge, konform mit den Richtlinien AutSchR, EltVTR sowie der DIN 18650 und EN 16005.

Richtlinien und Architektenwünsche erfüllt

Betriebsart Automatik / Ausgang

In der Automatik- oder Ausgangs-Betriebsart sind die Bewegungsmelder aktiv. Die Tür öffnet sich automatisch bei Annäherung. In Fluchtrichtung ist das automatische Öffnen der Schiebetür durch Redundanz garantiert.

Betriebsart Aus / Nacht

Die Schiebetür wird zur Drehtür mit Fluchttürsicherung. Die Tür ist verriegelt und die Bewegungsmelder sind inaktiv – das Öffnen durch Annäherung ist damit nicht mehr gegeben. Die Schiebetür ist gegen Aufschieben über die integrierte Schiebetürverriegelung und gegen Break-Out durch Fluchttüröffner im Drehbeschlag gesichert.

Betriebsart Aus / Nacht
- Notfall -

Bei Betätigung der Nottaste oder durch eine Auslösung über die Gebäudeleittechnik werden die Fluchttüröffner freigegeben. Bei Stromausfall oder in einer Paniksituation können die Drehflügel auch aufgedrückt werden. Dies ist auch unter Belastung der Türflügel in Fluchtrichtung gewährleistet.

Betriebsart Aus / Nacht
berechtigte Begehung

Per Zutrittskontrolle oder Taster im Innenbereich kann die Tür durch berechtigte Personen entriegelt und als Schiebetür begangen werden. Nach Begehung verriegelt die Tür automatisch.

 

Verriegeln von automatischen Schiebetüren in Rettungswegen

Automatische Schiebetüren in Rettungswegen sind geregelte Bauprodukte und in der Bauregelliste A Teil 1 mit der AutSchR (DIBt Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen) sowie in der DIN 18650/EN 16005 beschrieben.

Fluchtwegschiebetüren ohne Drehbeschlag (Break-Out) öffnen sich automatisch bei Annäherung einer Person. Dies erfolgt auch bei Stromausfall oder bei einem Fehler im Antriebssystem, da die Antriebe redundant ausgeführt sind.

Das automatische Öffnen der Tür bei Annäherung einer Person ist eine wichtige Anforderung. Die Tür muss geöffnet sein bevor die flüchtenden Personen den Türflügel erreichen um eine Druckbelastung auf das Türblatt in Fluchtrichtung zu verhindern. Durch diese Axialkräfte würde eine Schiebetür nicht mehr öffnen.

Ein Verschließen der Tür bzw. das Deaktivieren der Radarbewegungsmelder in der Betriebsart AUS / NACHT darf nur dann erfolgen, wenn diese Türen nicht mehr als Flucht- und / oder Rettungswegtür benötigt werden bzw. wenn sich in der Nacht keine Personen im Gebäude befinden.

Doch was ist zu berücksichtigen, wenn in Objekten wie z. B.:

■ Krankenhäusern
■ Senioren- und Behindertenheimen
■ Hotels und Flughäfen

die Fluchtwegschiebetüren zu bestimmten Zeiten verschlossen sein sollen, obwohl noch Menschen im Gebäude sind?

Dann muss zusätzlich die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen EltVTR beachtet werden (DIBt Bauregelliste A Teil 1). Bislang gab es für diese Fälle keine baumustergeprüfte Lösung. Der Betreiber hatte nur die Möglichkeit bei der Bauaufsichtsbehörde eine Zustimmung im Einzelfall zu beantragen. Vor dem beschriebenen Hintergrund, dass die automatische Schiebetür bei Belastung nicht mehr öffnet, ist eine Zustimmung durch die Bauaufsicht fraglich. Der Fachverband Türautomation hat zu dieser „Unvereinbarkeit“ mit der Richtlinie Nr. 1 bereits 2002 Stellung genommen (siehe www.fta-online.de).

Richtlinienkonflikt gelöst – Fluchtwegschiebetüren dürfen nun jederzeit verriegelt werden

Mit der baumustergeprüften Fluchtwegschiebetür HM-F FT ist bei Betätigung der Fluchttürsteuerung FTNT10 ein „Ausbreaken“ der verriegelten Fahrflügel nach außen (Fluchtrichtung) möglich.

Damit wurde ein Richtlinienkonflikt gelöst. Die baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetür nach AutSchR und EltVTR garantiert einen sicheren Fluchtweg auch im verriegelten Zustand, in der Betriebsart AUS / NACHT.

Das baumustergeprüfte System Fluchtwegschiebetür HM-F FT in Kombination mit der Fluchttürsteuerung FTNT10 verschafft Planungssicherheit.

  • Durch einen integrierten Drehbeschlag im Fahrflügel wird ein Ausschwenken des Flügels bei geschlossener Schiebetür ermöglicht. Im Normalbetrieb wird dies durch einen geprüften Fluchttüröffner stets verhindert.
  • Dabei ist die Funktion wie bei den üblichen redundanten Fluchtwegschiebetüren garantiert.
  • Im Notfall kann bei geschlossener Tür durch Betätigung der beleuchteten Nottaste der Fluchttüröffner entriegelt werden.
  • Durch leichten Druck kann der Türflügel nach außen aus- geschwenkt werden.
  • Dies ist auch bei Belastung der Türflügel in Fluchtrichtung gewährleistet.
  • Eine Zustimmung im Einzelfall durch die Bauaufsicht entfällt.

Tech­ni­sche Daten

Verwendung

1-flügelig

2-flügelig

Lichte Durchgangsbreite

900-1300mm

1200-2600mm

Lichte Fluchtwegbreite ¹

850-1250mm

1100-2500mm

Lichte Durchgangshöhe 

max. 3000mm

Lichte Fluchtweghöhe

max. 2947mm

Antriebshöhe

130mm

min. Antriebslänge

2 x LDB + 70mm

2 x LDB + 130mm

Öffnungsgeschwindigkeit

max. 0,9 m/s

Fußnoten

(1): Die vorgeschriebene Fluchtwegbreite ist zu beachten

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1-flügelig
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